Gemeinsame Erlebnisse für Kinder und Eltern
In unseren Eltern-Kind-Gruppen können Kinder zusammen mit ihren vertrauten Bezugspersonen in einem geschützten, überschaubaren Rahmen erste wichtige Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln.
Unsere Angebote für Eltern mit Kindern ab einem Jahr sind Eltern-Kind-Gruppen, Turnen und Toben, Loslösegruppen, das Eltern-Kind-Café Krümel und das Eltern-Kind-Café Miteinader.
Ziele der Kursangebote sind:
- vielfältige Erfahrungen für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen
- Kinder in ihren unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen
- alters- und entwicklungsentsprechende Spielanregungen anzubieten
Den Eltern wird genügend Raum für Austausch und Gespräch und zum Knüpfen von Kontakten ermöglicht.
Unsere fachkundigen Spielgruppenleitungen vermitteln Informationen und Wissen zur kindlichen Entwicklung und zur Erziehung.
Eltern erleben und beobachten ihr Kind im Umgang mit Gleichaltrigen und lernen, das Verhalten und die Bedürfnisse besser zu verstehen.
Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.
| Kursnr. | B11.05-11 |
| Beginn | Mo., 11.05.2026, 17:00 - 18:30 Uhr |
| Dauer | 1 x abends |
| Kursort | online |
| Gebühr | 10,00 EUR |
| Teilnehmende | 10 - 50 |
Kursbeschreibung
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".
Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.
Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.