Das Bildungs- und Teilhabe-Paket

Voraussetzungen sind bei Anspruch auf SGB II Leistungen, SGB XII Leistungen, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder dem Asylbewerbergesetz gegeben.

Wer diese Leistungen erhält, kann die so genannte MünsterlandKarte beantragen und mit Hilfe dieser Karte folgende Leistungen nutzen:

  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Kostenloses gemeinschaftliches Mittagessen
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Lernförderung/Nachhilfe
  • Schülerbeförderung
  • Klassenfahrten und Ausflüge
    (Übernahme sämtlicher Kosten anhand der Kartennummer)

Mit der Münsterlandkarte ist es ab sofort möglich, erbrachte Leistungen abzubuchen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren, den Abbuchungen und Umgang mit der Münsterlandkarte erhalten Sie bei den BuT-Beraterinnen vor Ort.

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Hier finden sie den Flyer mit allen Infos in verschiedenen Sprachen