Gemeinsame Erlebnisse für Kinder und Eltern
In unseren Eltern-Kind-Gruppen können Kinder zusammen mit ihren vertrauten Bezugspersonen in einem geschützten, überschaubaren Rahmen erste wichtige Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln.
Unsere Angebote für Eltern mit Kindern ab einem Jahr sind Eltern-Kind-Gruppen, Turnen und Toben, Loslösegruppen, das Eltern-Kind-Café Krümel und das Eltern-Kind-Café Miteinader.
Ziele der Kursangebote sind:
- vielfältige Erfahrungen für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu ermöglichen
- Kinder in ihren unterschiedlichen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen
- alters- und entwicklungsentsprechende Spielanregungen anzubieten
Den Eltern wird genügend Raum für Austausch und Gespräch und zum Knüpfen von Kontakten ermöglicht.
Unsere fachkundigen Spielgruppenleitungen vermitteln Informationen und Wissen zur kindlichen Entwicklung und zur Erziehung.
Eltern erleben und beobachten ihr Kind im Umgang mit Gleichaltrigen und lernen, das Verhalten und die Bedürfnisse besser zu verstehen.
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
| Kursnr. | B03.05-04 |
| Beginn | Mo., 09.03.2026, 14:00 - 17:30 Uhr |
| Dauer | 2 x nachmittags |
| Kursort | Kita St. Marien FZ Eschendorf |
| Gebühr | 53,00 EUR Folgetermin: 16.03.2026 |
| Teilnehmende | 8 - 15 |
Kursbeschreibung
Dieser Kurs kombiniert sowohl die speziellen Ausbildungsinhalte für die Erste-Hilfe-Leistung am Kind als auch die am Erwachsenen. Um Ersthelfer:in zu bleiben ist das erworbene Wissen im Abstand von zwei Jahren aufzufrischen (Karenzzeit +/- 8 Wochen). Mit dem Besuch des Kurses Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder werden alle Voraussetzungen, die auch an die Erste-Hilfe Ausbildung gemäß § 26 der DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention gestellt werden, erfüllt.Kostenübernahme ist möglich durch:
a) die Unfallkasse NRW: Gutscheine (20% des fest angestellten Personals in Schule und Kindertageseinrichtungen können einen Gutschein erhalten; dieser muss einige Wochen vor Kursbeginn bei der Unfallkasse beantragt werden)
b) durch die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen