Ganztag in NRW

Unsere Bildungsstätte bietet seit 2006 ein vielfältiges Qualifizierungsangebot für Fachkräfte und Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger rund um den offenen Ganztag an.

Der jfd ist seit vielen Jahren professioneller Anbieter pädagogischer Arbeit und Projekten in Schule und Ganztag. Aus dieser Erfahrung und Kompetenz heraus bieten wir ein Weiterbildungsprogramm an, das exakt an die aktuellen Bildungsbedürfnisse anknüpft. In unseren Kursen lernen Sie interaktiv und mit Spaß.

Besonders am Herzen liegt uns die Qualifizierung von Ergänzungskräften für den Ganztag.
Wir bilden jährlich eine Reihe von beruflichen "Quereinsteiger:innen" zur pädagogischen Ergänzungskraft im Ganztag aus. Diese sind in der Region in und um Rheine sowie im gesamten Kreisgebiet inzwischen ein wichtiger und fester Bestandteil des Personals im offenen Ganztag geworden.

Seit dem Programm 2024/2025 wurde ein Extrabereich mit Angeboten für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter geplant.

Gut zu wissen: Viele unserer Kursangebote gibt es auch als Teamschulung. Gern vereinbaren wir für Ihre individuellen Bildungswünsche Termine in Ihren Einrichtungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Zu den Anmeldebedingungen

Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190

Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191

 

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails

Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.

Anmeldung möglich ( 10 Plätze sind frei)
Kursnr. B11.05-11
Beginn Mo., 11.05.2026, 17:00 - 18:30 Uhr
Dauer 1 x abends
Kursort online
Gebühr 10,00 EUR
Teilnehmende 10 - 50

Kursbeschreibung

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.

Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".

Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.

Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.

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Broschüre Berufliche Bildung