Weiterbildung für Fachkräfte in der Kita

Die vielfältigen und stetig neuen Herausforderungen in unseren Kitas erfordern von allen Beteiligten eine hohe Handlungskompetenz.

Bei uns können Sie sich weiterbilden!

Wir haben Vorträge, Seminare, Workshops und Zertifikationskurse im Programm - online und in Präsenz.
In unseren Veranstaltungen erweitern und reflektieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Kompetenzen. Es gibt neue Impulse für die Praxis und Raum für den fachlichen Austausch mit anderen Kursteilnehmenden - alles praxisnah und mit hohem Lern- und Spaßfaktor.

Gut zu wissen: Viele unserer Kursangebote gibt es auch als Teamschulung. Gerne vereinbaren wir für Ihre individuellen Bildungswünsche Termine in Ihren Einrichtungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Zu den Anmeldebedingungen

Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190

Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191
 

 

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails
Veranstaltung "Hygieneschulung für pädagogische Einrichtungen " (Nr. 04-50) wurde in den Warenkorb gelegt.

Hygieneschulung für pädagogische Einrichtungen

Anmeldung möglich ( 16 Plätze sind frei)
Kursnr. C11.04-50
Beginn Fr., Termin auf Anfrage, - Uhr
Dauer 1 Treffen
Kursort Inhouseveranstaltung
Gebühr 240,00 EUR 240€ für Gruppen bis zu 16 TN.
weitere Teilnehmende zahlen 15 € p.P.
Teilnehmende 8 - 16

Kursbeschreibung

Zielgruppe: Teamschulung für Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen

Es handelt sich um eine "Auffrischungsschulung", die in der Regel jährlich verpflichtend ist.
Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.

Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.

Hinweis zu Preisen:
der Preis gilt für Gruppen bis zu 16 TN
weitere Teilnehmende zahlen 15 € p. P.

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Weiterbildungsheft 2026/2027