Digitale Möglichkeiten entdecken und Medienkompetenz erweitern

Schon im frühen Kitaalter werden Kinder in der Familie mit der digitalen Welt konfrontiert. Sie gehört mittlerweile zum Alltag. In unserem Kursangebot profitieren die Teilnehmenden von den digitalen Möglichkeiten unserer Zeit und erweitern ihre Kompetenzen in der pädagogischen und sozialen Arbeit. Sie lernen, wie man wirkungsvoll Vorträge mit PowerPoint gestaltet oder Verwaltungsaufgaben mit Excel meistert. 

Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ganz konkret an ihren eigenen individuellen Lernwünschen arbeiten können, sind einige Kurse speziell in Kleinstlerngruppen mit fünf bis sieben Personen geplant.

Zu den Anmeldebedingungen

Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190

Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191

 

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails
Veranstaltung "Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co." (Nr. 05-10) wurde in den Warenkorb gelegt.

Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.

fast ausgebucht (2 Plätze aus 52 sind frei)
Kursnr. B11.05-10
Beginn Do., 12.03.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 1 x abends
Kursort online
Gebühr 10,00 EUR
Teilnehmende 10 - 52

Kursbeschreibung

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.

Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".

Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.

Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.

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Broschüre Berufliche Bildung