Weiterbildungsangebote
Mitarbeitende im Ganztag, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie pädagogische Mitarbeitende in Schulen sowie in der Arbeit mit Gruppen finden hier zusätzliche spannende Seminare.
Auf der Seite "Lebenswelt Schule und Jugendhilfe" gibt es viele weitere Bildungsangebote!
In unseren Kursen können Teilnehmenden ihre Handlungskompetenz erweitern oder reflektieren. Unsere Referierenden greifen immer wieder die Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf und vermitteln viel Praxiswissen - alles interaktiv und mit hohem Spaßfaktor.
Seit dem Programm 2024/2025 wurde ein Extrabereich mit Angeboten für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter geplant.
Unser MEDETO-Team (Mediator:innen für Demokratie und Toleranz) aus dem Fachbereich "Jugendhilfe/Schule" hat neben Angeboten/Trainings für Kinder auch Angebote für Fachkräfte im Programm. Hier dreht es sich um Frühprävention von Gewalt, Ausgrenzung und Vorurteilsbildung. Dei Verknüpfung von Theorie und Praxis steht im Zentrum. Das Gelernte kann direkt in den eigenen beruflichen Alltag übertragen werden.
Gut zu wissen: Viele unserer Kursangebote gibt es auch als Teamschulung. Gerne vereinbaren wir für Ihre individuellen Bildungswünsche Termine in Ihren Einrichtungen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190
Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191
Hier sind die Angebote der Rubrik:
Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.
Kursnr. | B11.05-06 |
Beginn | Di., 30.09.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Dauer | 1 x abends |
Kursort | online |
Gebühr | 10,00 EUR |
Teilnehmende | 10 - 70 |
Kursbeschreibung
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".
Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.
Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.