jfd strebt seit Jahren Inklusion an

Unsere Kursangebote für behinderte und nichtbehinderte Menschen sind fester Bestandteil des Bildungsprogrammes und umfassen ein breitgefächertes Themenspektrum.

In den Kursen für Menschen mit Behinderung werden den Teilnehmenden notwendige Grundfertigkeiten zur Bewältigung des Alltags, zur körperlichen Gesundheit, aber auch zur sinnvollen Freizeitgestaltung vermittelt.
Im Vordergrund stehen stets die Erweiterung von Fähigkeiten, die Gesundheit, die Umsetzbarkeit im Alltag und die Freude am gemeinsamen Tun und Erleben! 
In der Regel finden die Kurse mit 6 bis 8 Teilnehmenden statt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kursgebühren, beispielsweise bei Sozialhilfebezug, reduzieren!

Bitte sprechen Sie dazu die Anmeldung unter 05971-91448-182 an.

Sollten Sei neben den aufgeführten Kursen Interesse an bestimmten Themen oder besonderen Inhouse-Schulungen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zu den Anmeldebedingungen

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails
Veranstaltung "Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co." (Nr. 05-07) wurde in den Warenkorb gelegt.

Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.

Anmeldung möglich ( 34 Plätze sind frei)
Kursnr. B11.05-07
Beginn Di., 28.10.2025, 17:00 - 18:30 Uhr
Dauer 1 x abends
Kursort online
Gebühr 10,00 EUR
Teilnehmende 10 - 70

Kursbeschreibung

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.

Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".

Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.

Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.

Kurs teilen: