jfd strebt seit Jahren Inklusion an

Unsere Kursangebote für behinderte und nichtbehinderte Menschen sind fester Bestandteil des Bildungsprogrammes und umfassen ein breitgefächertes Themenspektrum.

In den Kursen für Menschen mit Behinderung werden den Teilnehmenden notwendige Grundfertigkeiten zur Bewältigung des Alltags, zur körperlichen Gesundheit, aber auch zur sinnvollen Freizeitgestaltung vermittelt.
Im Vordergrund stehen stets die Erweiterung von Fähigkeiten, die Gesundheit, die Umsetzbarkeit im Alltag und die Freude am gemeinsamen Tun und Erleben! 
In der Regel finden die Kurse mit 6 bis 8 Teilnehmenden statt.

Bitte beachten Sie, dass sich die Kursgebühren, beispielsweise bei Sozialhilfebezug, reduzieren!

Bitte sprechen Sie dazu die Anmeldung unter 05971-91448-182 an.

Sollten Sei neben den aufgeführten Kursen Interesse an bestimmten Themen oder besonderen Inhouse-Schulungen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Zu den Anmeldebedingungen

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails
Veranstaltung "Infotreffen: Weiterbildung Fachkraft Kita - Kurs 13" (Nr. 02-03) wurde in den Warenkorb gelegt.

Infotreffen: Weiterbildung Fachkraft Kita - Kurs 13

Anmeldung möglich ( 20 Plätze sind frei)
Kursnr. B11.02-03
Beginn Do., 13.11.2025, 17:00 - 18:30 Uhr
Dauer 1 Treffen
Kursort online
Gebühr kostenlos
Teilnehmende 6 - 20

Kursbeschreibung

Zielgruppe: interessierte Fachkräfte, Kitaleitungen oder Trägervertreter
Thema: Bestimmte Berufsgruppen in der Kita können laut neuester KiBiz-Personalvereinbarung* als sozialpädagogische bzw. weitere Fachkraft eingesetzt werden, wenn sie an einer Qualifizierung mit mindestens 160 Stunden teilgenommen haben.
Diese vom Ministerium für Weiterbildung und Schule und vom LWL anerkannte Qualifizierung richtet sich an Berufsgruppen, die in der Personalvereinbarung benannt wurden.
Das Curriculum der Weiterbildung ist vom Ministerium für Weiterbildung und Schule vom LWL und Landesjugendamt anerkannt.
Nach erfolgreichem Abschluss stellt der jfd ein trägereigenes Zertifikat aus. Bei Vorlage aller weiteren Voraussetzungen kann das Landesjugendamt den Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft bzw. weitere Fachkraft zulassen.
*Die Personalverordnung wurde im November 2024 aktualisiert. Infos über Neuerungen z.B. auch zum Zulassungsverfahren zur Fachkraft sind beim LWL erhältlich oder auf der Seite des Ministeriums NRW unter: RECHT.NRW.DE .

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