Weiterbildung für freiwilliges Engagement

Bürgerschaftliches Engagement ist heute, bei knapper werdenden Sozialkassen und Aussetzung des Zivildienstes, wichtiger denn je. Angesichts immer komplizierterer Lebensbedingungen reichen Unterstützung und Hilfeleistung innerhalb der Familie oft nicht mehr aus.

Das Ehrenamt kann hier helfen. Wer sich ehrenamtlich engagiert, zeigt Verantwortungsgefühl und wird für sein Tun mit Spaß und persönlicher Erfüllung belohnt. Die Ehrenamtstätigkeit setzt ein Zeichen der Solidarität und ist eine Bereicherung für das soziale Miteinander.

Mit unseren Aus- und Weiterbildungsangeboten im Bereich "Ehrenamt und Freiwilligendienst" möchten wir Sie ermutigen, das Ehrenamt für sich zu entdecken und Sie weiterhin in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützen.

Wir suchen ehrenamtlich tätige Patientenbegleiterinnen und -begleiter.
Die Patientenbegleitung soll insbesondere ältere hilfsbedürftige Menschen bei einem anstehenden stationären Krankenhausaufenthalt oder Arztbesuch begleiten, Ansprechpartner während der Behandlung sein und die Entlassung gestalten. 
Die Vorbereitung auf diese Tätigkeit erfolgt durch den jfd im Rahmen von Schulungsmaßnahmen, die im monatlichen Rhythmus stattfinden.
Ein Einstieg in die Gruppe ist jederzeit möglich.

Zu den Anmeldebedingungen

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Karin Bockstette (pädagogische Mitarbeiterin)

Telefon: 0 59 71 / 91 44 8-1 81
E-Mail: Karin.Bockstette@jfd-rheine.de

 

Hier sind die Angebote der Rubrik:

Kursdetails
Veranstaltung "Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co." (Nr. 05-10) wurde in den Warenkorb gelegt.

Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.

Anmeldung möglich ( 19 Plätze sind frei)
Kursnr. B11.05-10
Beginn Do., 12.03.2026, 18:00 - 19:30 Uhr
Dauer 1 x abends
Kursort online
Gebühr 10,00 EUR
Teilnehmende 10 - 50

Kursbeschreibung

Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.

Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".

Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.

Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.

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