"Essenssituationen" - Gefährdungsbereiche und Prävention im Kontext des Gewaltschutzkonzeptes

"Ach komm Marie, mir zu Liebe - wenigstens ein Probierhäppchen!" "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."BGB§1631 Abs.2 Was hat das mit der Ernährung, dem Essen lernen, Kennenlernen von Lebensmitteln und Esskultur in der Kindertagespflege zu tun? Es wurde festgestellt, dass gewaltvolles Verhalten von Erwachsenen relativ oft beim Essen, Wickeln und Schlafengehen geschieht. Das sind herausfordernde Stresssituationen, die zu Grenzüberschreitungen führen. Beispiele: Einem Kind den Löffel in den Mund schieben, obwohl es sich wehrt, aufessen müssen, dem Kind ungefragt den Teller füllen, nach jedem Bissen, den Mund feucht abwischen. Partizipation ist Kinderschutz und ermöglicht Kindern ihre Persönlichkeitsrechte zu leben. Wie kann das in der Praxis der Kindertagespflege im Bezug auf "Ernährungserziehung" aussehen?
Kursleitung:Annette Overkamp, Qualifikation: Dipl.Sozialpädagogin, entwicklungspsychologische Beraterin,Erzieherin,Safe Mentorin,Marte Meo Pract., Mobile Elternberatung Münster, Fortbilderin
Kurs-Nr:Z24-043
Kursgebühr:98,00 € Einzel
Kurstermin:Sa 28.09.2024, 09:00 - 12:15
Ort:Bildungszentrum Bürgerhof Schotthock