Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen | |
Für Kindertagespflegepersonen und Erzieher:innen in Kitas | |
Jede Kindertagespflegeperson sowie Erzieher:in in Kitas muss in erster Hilfe am Kind ausgebildet sein, so sieht es die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen vor. Es wird auf Unfälle, Kindernotfälle und Tätigkeiten von Ersthelfenden eingegangen. Gutscheine können bei der zuständigen Fachberatung Kindertagespflege beantragt werden. Sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Erzieher:innen in Kindertageseinrichtungen müssen alle 2 Jahre einen Auffrischungskurs für Erste Hilfe bei Kindernotfällen durchführen. |
Kursleitung: | Ingo Busskamp |
Kurs-Nr: | W41511 |
Kursgebühr: | 43,00 € Einzel |
Kurstermin: | Sa 18.05.2024, 08:30 - 16:00 |
Ort: | Bildungszentrum Bürgerhof Schotthock |