Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Für Kindertagespflegepersonen und Erzieher:innen in Kitas
 
Jede Kindertagespflegeperson sowie Erzieher:in in Kitas muss in erster Hilfe am Kind ausgebildet sein, so sieht es die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen vor. Es wird auf Unfälle, Kindernotfälle und Tätigkeiten von Ersthelfenden eingegangen.
Gutscheine können bei der zuständigen Fachberatung Kindertagespflege beantragt werden.
Sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Erzieher:innen in Kindertageseinrichtungen müssen alle 2 Jahre einen Auffrischungskurs für Erste Hilfe bei Kindernotfällen durchführen.
Kursleitung:Ingo Busskamp
Kurs-Nr:W41511
Kursgebühr:43,00 € Einzel
Kurstermin:Sa 18.05.2024, 08:30 - 16:00
Ort:Bildungszentrum Bürgerhof Schotthock