Beratung und Unterstützung
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Geld- und Sachleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen.
Voraussetzungen sind bei Anspruch auf SGB II Leistungen, SGB XII Leistungen, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder dem Asylbewerbergesetz gegeben.
Wer diese Leistungen erhält, kann eine MünsterlandKarte bei entsprechenden Stellen beantragen und folgende Leistungen für seine Kinder nutzen:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- gemeinschaftliches Mittagessen
- Kindergartenausflüge (Übernahme sämtlicher Kosten)

Anhand der Kartennummer der MünsterlandKarte ist es möglich, die erbrachten Leistungen abzubuchen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren, den Abbuchungen sowie den Umgang mit der Karte gibt es bei den Bildungs- und Teilhabe-Beraterinnen vor Ort.