Spezielle Themen der beruflichen Bildung
Das Bildungszentrum Bürgerhof Schotthock liegt im Herzen des Walshagenparks. Ein buntes Programm soziokultureller Veranstaltungen macht diesen schönen Ort mehr und mehr zu einem lebendigen und vielschichtigen Bildungstreffpunkt.
Einrichtungen, Vereine, Privatpersonen oder Firmen haben die Möglichkeit, mit dem Fachbereich jfd-Bildungsstätte ihre Bildungsideen und -wünsche hier umzusetzen.
Wir setzen mit Ihnen gemeinsam Ihre Fortbildungsideen um oder gestalten mit Ihnen als Kooperationspartner:innen Vorträge, Seminare oder Schulungen. Werden Sie Kooperationspartner in Sachen Bildung!
Infos und Anmeldung zu den Kursen:
Martina Lübbers und Christiane Hembrock
buergerhof@jfd-rheine.de
05971/91448-190
Ansprechpartnerin und Bildungsberaterin:
Bruni Dierkes-Zumhasch
Brunhilde.Dierkes-Zumhasch@jfd-rheine.de
05971/91448-191
Hygiene-Schulung für Mitarbeitende in Kita, Schule und Co.
Kursnr. | A11.05-10 |
Beginn | Mo., 20.01.2025, 17:00 - 18:30 Uhr |
Dauer | 1 x nachmittags |
Kursort | online |
Gebühr | 10,00 EUR |
Teilnehmende | 10 - 70 |
Kursbeschreibung
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen/Personen, die regelmäßig mit Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Kontakt kommen.Es handelt sich um eine regelmäßig - in der Regel jährlich - verpflichtende "Auffrischungsschulung".
Thema: Im Bereich der Lebensmittelhygiene müssen rechtliche Vorgaben der EU, des Bundes und der Länder berücksichtigt werden. Infektionsschutzmaßnahmen sind notwendig, um übertragbare Krankheiten vorzubeugen. Dies regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in den Paragrafen §§ 42; 43 und 33 bis 36. Alle in der Verpflegung tätigen Mitarbeiter:innen und mithelfende Ehrenamtliche müssen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt erhalten. Zusätzlich zur Erstbelehrung müssen die Mitarbeiter:innen regelmäßig - in vielen Bereichen jährlich - (Neuregelung!) von ihrem Arbeitgeber oder einer fachlich geeigneten außerbetrieblichen Institution über Tätigkeitsverbote und Informationspflichten sowie gute Hygienepraxis belehrt werden.
Die Schulung setzt eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt voraus.